Fördermöglichkeiten für Seminare & Coachings
Montag, 3. Mai 2010Für unsere Business-Seminare und -Coachings besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss zu beantragen:
Gründercoaching Deutschland
Existenzgründer haben die Möglichkeit, innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens einen Zuschuss für Coachingleistungen zu beantragen. Gefördert wird dieses sogenannte „Gründercoaching Deutschland“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Es wird deutschlandweit angeboten, mit regional unterschiedlichen Fördersätzen.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können im ersten Jahr nach der Gründung einen Zuschuss von 90% des Beraterhonorars erhalten.
Veit Lindau gehört zu den Beratern, die für das Gründercoaching Deutschland anerkannt sind: hier klicken, um zu seinem Profil in der Beraterbörse der KfW-Bank zu gelangen.
Einzelheiten zur Förderung und den Antrag finden Sie hier: bitte klicken
Der Antrag ist selbsterklärend. Bitte drucken Sie ihn ausgefüllt aus und legen Sie ihn Ihrem Regional-Ansprechpartner vor. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier. Der Regionalpartner ist Ihre Anlaufstelle, wenn es um die Beantragung einer geförderten Beratung im Rahmen des Gründercoaching Deutschland geht.
Sie haben bereits ein Coaching von Veit Lindau in Anspruch genommen? Dann freuen wir uns sehr über eine Bewertung in seinem Berater-Profil der KfW-Bank: bitte hier klicken
- Für Einwohner von NRW: der Bildungsscheck
In Nordrhein-Westfalen gibt es die Möglichkeit, Bildungsschecks zu beantragen. 50 % der Kosten bis maximal 500,- EUR werden pro Scheck übernommen, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger. Wer empfangsberechtigt ist, erfahren Sie hier.
Vor Aushändigung des Bildungsschecks muss eine Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstelle wahrgenommen werden.